top of page
Start Now

EUDR-Konformität: 4 wesentliche Fragen, die jeder Nachhaltigkeitsmanager beantwortet haben muss


Die EUDR trat am 29. Juni 2023 in der Europäischen Union in Kraft, um der Entwaldung und Walddegradation zu begegnen, die mit dem Import und der Produktion bestimmter Waren innerhalb der EU verbunden sind. Ab dem 30. Dezember 2024 müssen die meisten Organisationen sicherstellen, dass sie ihre Verpflichtungen nach der EUDR einhalten, was eine kurze Anpassungs- und Vorbereitungszeit bedeutet.


Dieser Artikel zielt darauf ab, einen umfassenden Überblick über die EUDR zu bieten, einschließlich der Aspekte, welche Waren eingeschlossen sind, wer die Vorschriften einhalten muss und welche spezifischen Anforderungen erfüllt sein müssen, um das Bewusstsein zu erhöhen und die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern.


F1: Welche Waren fallen unter den Geltungsbereich der EUDR und wie ist dies für meine Organisation relevant? 

Die EUDR zielt auf sieben Waren ab, die häufig mit Entwaldung und Degradation in Verbindung gebracht werden, einschließlich Rindfleisch, Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee, Gummi, Holz und Holzprodukte. Sie umfasst auch mehrere Produkte, die aus Hochrisikowäldern stammen, wie Schokolade, Palmöl, Sojaöl und Möbel - häufig in verschiedenen Industrien für Konsumgüter zu finden.


Siehe Annex I für weitere Klärungen bezüglich der abgeleiteten Produkte oder Materialien im Geltungsbereich.

Die EUDR fordert, dass sowohl Betreiber als auch Händler, die diese Waren oder Produkte in der EU liefern, die Einhaltung nachweisen. Dies bedeutet, den Nachweis zu erbringen, dass ihre Produkte ohne Entwaldung oder Degradation hergestellt wurden, alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und von einer Sorgfaltspflichterklärung begleitet werden.

  • Ein Betreiber ist jede Einheit innerhalb der EU, die relevante Produkte auf den Markt bringt oder aus der EU exportiert.

  • Ein Händler ist jede Einheit, die relevante Produkte, die bereits auf dem EU-Markt sind, für die Verteilung, weitere Verarbeitung oder den Konsum kauft und verkauft.


F2: Was muss in der Sorgfaltspflichterklärung offengelegt werden?

Eine Sorgfaltspflichterklärung besteht aus drei Komponenten:

  • Informationssammlung unter Rückverfolgbarkeit. Dies umfasst Produktdetails, Menge, Lieferanten, Produktionsland und Nachweis der legalen Ernte. Es ist entscheidend, die geografischen Koordinaten der Produktionsflächen zu erhalten und diese Informationen in der Erklärung einzuschließen. Die EUDR fordert speziell, dass Betreiber und nicht-kleine und mittlere Unternehmen (nicht-KMU) Händler den Ursprung jeder relevanten Ware bis zu ihrem spezifischen Grundstück zurückverfolgen, um die Rechenschaftspflicht in der Lieferkette zu gewährleisten und Verstöße gegen die Verordnung zu verhindern.

  • Risikobewertung und Dokumentation. Organisationen müssen die im ersten Schritt gesammelten Daten als Teil ihrer Risikobewertung nutzen, um die Wahrscheinlichkeit einer Nichteinhaltung anhand der in der EUDR festgelegten Kriterien zu bewerten. Diese Bewertung muss dokumentiert und mindestens einmal im Jahr überprüft werden, wobei die Aufzeichnungen auf Anfrage den zuständigen Behörden zugänglich gemacht werden müssen.

  • Risikominderungsmaßnahmen. Wenn das Risiko einer Nichteinhaltung über vernachlässigbare Niveaus hinausgeht, müssen Organisationen Maßnahmen ergreifen, um sie zu mindern. Organisationen, die aus risikoarmen Gebieten beziehen, haben vereinfachte Sorgfaltspflichtanforderungen und sind von der Risikobewertung und -minderung befreit, es sei denn, sie erhalten relevante Informationen, die auf potenzielle Risiken einer N.


F3: Welche Berichtspflichten haben Organisationen gemäß der EUDR und anderen verwandten EU-Verordnungen wie der CSRD?

Organisationen, die bereits verpflichtet sind, eine Sorgfaltspflichtprüfung entlang ihrer Wertschöpfungskette gemäß anderen EU-Gesetzen wie der CSRD durchzuführen, können ihre Berichtspflichten für die EUDR erfüllen, indem sie die erforderlichen Informationen in ihren Berichten für diese anderen Gesetzgebungen einbeziehen. Das bedeutet, dass sie keine zusätzliche Sorgfaltspflichtprüfung speziell für die EUDR-Berichterstattung durchführen müssen, wenn sie bereits anderen relevanten EU-Gesetzgebungen entsprechen.


F4: Was ist der Schlüssel zur Aufrechterhaltung meiner Konformität mit der EUDR?

Die Sicherstellung der Konformität mit der EUDR erfordert, dass Organisationen ein effektives Überwachungs- und Rückverfolgungssystem einsetzen. Dieses spezifiziert mehrere funktionale Anforderungen für das Überwachungssystem. Zuerst sollte es Echtzeit- und maßgeschneiderte Risikodaten auf nationaler und regionaler Ebene liefern, die aus den Ursprüngen stammen. Darüber hinaus werden diese Daten aus renommierten Datenbanken konsolidiert, um die Zuverlässigkeit der Informationen zu gewährleisten und wertvolle Einblicke für Maßnahmen zu bieten. Außerdem sollte das System eine einfache gemeinsame Nutzung und Zusammenarbeit mit den Stakeholdern stromaufwärts und stromabwärts ermöglichen, um die Einhaltung der Anforderungen zu erleichtern.

Agriplace arbeitet mit verschiedenen Zertifizierungssystemen und Beratungsagenturen zusammen, um eine ganzheitliche Lösung für die NachhaltigkeitRisikobewertung und das Supply-Chain-Management anzubieten, die nicht nur den EUDR-Standards entspricht, sondern auch breitere europäische Vorschriften wie die CSRD anspricht. Dieser Ansatz stellt sicher, dass unsere Angebote eine umfassende Konformität und eine vereinfachte Sorgfaltspflichtprüfung über alle Aspekte der europäischen Gesetzgebung hinweg bieten.



Referenz:

Sydney K.“Navigating the EU Regulation on Deforestation-Free Products: 5 Key EUDR Questions Answered About Company Readiness and Investor Risk” . April 2, 2024. https://www.sustainalytics.com/esg-research/resource/investors-esg-blog/navigating-the-eu-regulation-on-deforestation-free-products--5-key-eudr-questions-answered-about-company-readiness-and-investor-risk

Southern Forest Product Association. “What do you need to know about the EUDR timeline”. Accessed: May 16, 2024.

“Regulation (EU) 2023/1115 of the European Parliament and of the Council of 31 May 2023 on the making available on the Union market and the export from the Union of certain commodities and products associated with deforestation and forest degradation and repealing Regulation (EU) No 995/2010.” June 9, 2023. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?

Theresa L. “5 common misunderstandings about the EU’s deforestation policy, clarified”. February 8, 2024.

Comments


bottom of page